Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausschlusskriterien
Die Nutzung eines Solariums zu Bräunungszwecken ist grundsätzlich auszuschließen:
- für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren
- für Personen des UV-Hauttyps I
- bei akut entzündlichen Erkrankungen
- bei krankhaften Hautreaktionen oder Verstärkung von Hautleiden infolge Sonnenbestrahlung
- falls die Haut eine große Zahl (mehr als 40-50) von Pigmentmalen (Naevi), atypische Pigmentmale und I oder angeborene (congenitale) große Pigmentmale aufweist
- falls die Haut zur Bildung von Sommersprossen I Sonnenbrandflecken (Lentigines) neigt
- falls viele Sonnenbrände in der Kindheit erlitten wurden
- falls die Haut Vorstufen von Hautkrebs zeigt, eine genetische Prädisposition für Hautkrebs besitzt, eine Hautkrebserkrankung vorliegt oder vorlag
- nach einer Organtransplantation und
- falls in der Familie ein malignes Melanom auftrat.
Wenn in Einzelpunkten Unklarheit besteht, ist ein Arzt zu befragen.
Bei Vorliegen von Hautkrankheiten kann von UV-Hautbestrahlungen im Solarienbetrieb eine akute Gesundheitsgefährdung ausgehen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
- die Bestrahlung im Solarium zusätzlich zu einer UV-Therapie erfolgt,
- Substanzen oder Medikamente therapeutisch genutzt werden, die in Verbindung mit UV-Strahlen krebserregend wirken können (z.B. teerhaltige Salben)
- photosensibilisierende oder phototoxische Substanzen in der Therapie eingesetzt werden.
Vor der Nutzung eines Solariums ist der behandelnde Hautarzt zu konsultieren.
Auf Grund der Möglichkeit photoallergischer, photosensibilisierender oder phototoxischer Reaktionen, die akute Gesundheitsschäden hervorrufen können, ist bei der Nutzung eines Solariums weiterhin darauf zu achten, dass
- auf die Haut aufgetragene Kosmetika möglichst einige Stunden vor der Bestrahlung entfernt wurden
- während der Bestrahlung keine Sonnenschutzmittel verwendet werden
- innerlich oder äußerlich keine Medikamente oder Mittel angewandt wurden, die eine photosensibilisierende Wirksamkeit aufweisen können.
Zur Vermeidung akuter (und auch chronischer) Augenschäden ist folgendes zu beachten:
- keine Bestrahlung ohne UV-Schutzbrille.
Abschätzung des Hauttyps
Zur Auswahl der geeigneten Bestrahlungszeiten ist die Kenntnis der individuellen und aktuellen UV-Empfindlichkeit der Haut erforderlich, die durch die Bestimmung des Hauttyps abgeschätzt werden kann.
Wichtige Kriterien sind hierfür vor allem die Neigung der Haut zur Bildung eines Sonnenbrandes und der Hautbräunung bei der ersten längeren Besonnung nach winterlicher Sonnenentwöhnung. Darüber hinaus können äußere Merkmale wie die Haut-, Haar-, Augenfarbe und Anzahl von Sommersprossen Hinweise liefern, die allerdings nicht immer zutreffen.
Um Ihren Hauttyp einzugrenzen, beantworten Sie bitte die Fragen an unserem Hauttypentest-Formular so genau und gut wie möglich. Bedenken Sie dabei, dass es sich nur um eine sehr grobe Abschätzung handelt, die nicht unbedingt Ihre tatsächliche Hautempfindlichkeit gegenüber UV-Strahlen widerspiegelt.
Dosierungsplan
Voraussetzungen
- Klärung der Eignungs- und Ausschlusskriterien
- Bestimmung des Hauttyps
- Individuelle Dosierung nach Hauttyp unter Vermeidung eines Sonnenbrandes
- Ausbleiben anormaler Hautreaktionen oder -erkrankungen im Verlauf der Bestrahlungsserie
Empfehlung zur Anzahl der Bestrahlungen, zeitliche Abfolge und Bestrahlungspausen
- Maximal eine UV-Exposition pro Tag (Sonne und Solarium)
- Mindestens 48 Stunden Abstand zwischen den beiden ersten Bestrahlungen
- Maximal drei Bestrahlungen pro Woche
- Maximal 10 Bestrahlungen im Monat
- Maximal 10 Bestrahlungen pro Serie
- Bestrahlungspause nach Beendigung einer Bestrahlungsserie.
- Maximal 50 Sonnenbäder oder Solarienanwendungen pro Jahr.
Empfohlene Dosierung nach Aussetzen der Bestrahlungen (innerhalb einer Serie)
- Bei Aussetzen von einer Woche: Fortsetzung der Bestrahlungen mit zunächst um eine Stufe reduzierter Dosis, danach Weiterbestrahlung entsprechend Tabelle bis zur Beendigung der Serie nach der zehnten Exposition.
- Bei Aussetzen von mehr als vier Wochen: Neubeginn bei 0,4 MED und nachfolgende Bestrahlungen entsprechend Tabelle.
Verhalten bei Auftreten eines Sonnenbrandes oder anormaler Hautreaktion
- Sonnenbrand nach der Erstbestrahlung: Abbruch der Besonnung
- Sonnenbrand im Verlauf der Bestrahlungsserie: Aussetzen der Bestrahlungen bis zur vollständigen Erscheinungsfreiheit, danach Fortsetzung der Besonnung mit geringerer Dosierung und Häufigkeit (maximal zweimal pro Woche bei Wiederaufnahme der Anwendung).
- Anormale Hautreaktion: Abbruch der Besonnung und Konsultation eines Hautarztes.
Empfehlungen und Normen
- „Empfehlungen zur Begrenzung gesundheitlicher Strahlenrisiken bei der Anwendung von Solarien und Heimsonnen ®“ (ausgesprochen vom Bundesgesundheitsamt und veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 30 vom 1. Januar 1987).
- „Schutz des Menschen vor solarer UV-Strahlung“, Empfehlungen der Strahlenschutzkommission 1995-1997, Bonn, März 1998
- DIN EN 60335-2-27: Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, Teil 27: Besondere Anforderungen für Hautbestrahlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung (2001), Beuth Verlag Berlin
- DIN 5050: Solarien und Heimsonnen, Teil 1: Messverfahren, Typeneinteilung und Kennzeichnung (1992), Teil 2: Anwendung und Betrieb (1998); Beuth Verlag Berlin
- DIN 5031-10: Strahlungsphysik im optischen Bereich und Lichttechnik, Teil 10: Photobiologisch wirksame Strahlung-Größen, Kurzzeichen und Wirkungsspektren (2000), Beuth Verlag Berlin
Informationen über mögliche Risiken
Die Benutzung von Solarien führt mehr als nur zur Bräunung. Es werden sowohl biologisch positive Wirkungen erzielt als auch negative und unerwünschte Wirkungen ausgelöst. Deshalb ist es wichtig, Solarien richtig anzuwenden.
Um das Risiko möglicher Schäden an Haut und Augen auf ein Minimum zu beschränken, müssen Sie die nachfolgenden Hinweise sorgfältig beachten und befolgen.
- Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Personal, das Ihnen gerne hilft.
- Wenn Sie an Hautkrankheiten leiden, befragen Sie vor der Solariumbenutzung Ihren Arzt.
- Benutzen Sie kein Solarium, wenn Sie zu krankhaften Hautreaktionen infolge UV-Bestrahlung neigen.
- Verwenden Sie keine Sonnenschutzmittel.
- Entfernen Sie möglichst einige Stunden vor der Solarium-Benutzung alle Kosmetika.
- Vorsicht bei der Einnahme von Medikamenten. Einige erhöhen als Nebenwirkung die UV-Empfindlichkeit Ihrer Haut. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Arzt.
- Tragen Sie während der Solarium-Benutzung einen geeigneten Augenschutz (UV-Schutzbrille).
- Halten Sie dabei die empfohlenen Bestrahlungszeiten Ihres individuell erstellten Dosierungsplans ein. Der Dosierungsplan gilt nur für das ausgewählte Solarium und ist an Ihren Hauttyp angepasst.
- Benutzen Sie ein Solarium nur einmal pro Tag. Bestrahlen Sie jede Körperseite nur einmal. Vermeiden Sie am gleichen Tag natürliche Sonnenbäder.
- Legen Sie Pausen zwischen den Solarien-Benutzungen ein.
- Vermeiden Sie Hautrötungen (Sonnenbrand), die einige Stunden nach der Solarien-Benutzung auftreten können. Falls doch Hautrötungen auftreten, sind die Bestrahlungszeiten zu verringern.
- Treten Entzündungen oder Blasen auf, suchen Sie sofort einen Arzt auf.
- Pflegen Sie nach der Solarium-Benutzung Ihre Haut mit einer geeigneten Körperlotion.
- Sie sollten kein Solarium zu Bräunungszwecken benutzen, wenn
- Sie jünger als 18 Jahre alt sind.
- Sie dem Hauttyp I zugehören.
- Ihre Haut mehr als 50 Pigmentmale (Leberflecke) aufweist.
- Ihre Haut zur Bildung von Sommersprossen oder Sonnenbrandflecken neigt.
- Sie viele Sonnenbrände in der Kindheit erlitten haben.
- Ihre Haut Vorstufen von Hautkrebs zeigt oder eine Hautkrebserkrankung vorliegt oder vorlag.
- bei Ihren Blutsverwandten ein malignes Melanom auftrat.
Einverständniserklärung
- Der(Die) Nutzer(in) erklärt, vor der Benutzung des Solariums über die Ausschlusskriterien (Gründe, die eine Anwendung verbieten) unterrichtet worden zu sein und darüber hinaus alle wichtigen Benutzerhinweise erhalten zu haben, insbesondere den Ihm I Ihr empfohlenen Dosierungsplan, der sowohl auf den Hauttyp als auch auf das ausgewählte Solarium abgestimmt wurde.
- Der(Die) Nutzer(in) bestätigt, dass Ihm I Ihr keine Gründe bekannt sind, die gegen eine Besonnung sprechen, und dass er I sie insoweit gesund ist. Die Besonnung erfolgt diesbezüglich auf eigenes Risiko. Im Zweifelsfall ist zuvor ein Arzt zu konsultieren.
- Der(Die) Nutzer(in) wurde auf die Belastung der Besonnung, sowie die Unverträglichkeiten bei Krankheitszuständen hingewiesen.
- Der(Die) Nutzer(in) erklärt, dass er I sie bei Nichteinhaltung der Hinweise und Empfehlungen keinerlei Regressansprüche für möglicherweise eintretende Schäden beim Solarienbetrieb geltend machen werde.
Haftung
Unbeschadet der Regelung unter Einverständniserklärung ist eine Haftung des Solarienbetriebs für Schäden, welche sich der(die) Nutzer(in) beim Aufenthalt in den Räumlichkeiten, bzw. bei der Benutzung der Einrichtungen des Solarienbetriebs zuzieht, ausgeschlossen.
Ausgenommen hiervon sind vorsätzlich oder grob fahrlässig von Mitarbeitern des Studios verursachte Schäden.
Es wird ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen, dass bei Nichteinhaltung der Hinweise und Empfehlungen der Solarienbetrieb keine Verantwortung und Haftung für möglicherweise eintretende Schäden übernimmt.
Sonstiges
Der Solarienbetrieb ist ermächtigt, bei groben Verstößen gegen die selbstverständlichen Regeln des Anstandes, sowie bei vorsätzlicher Sachbeschädigung, ein Hausverbot auszusprechen.
Im gesamten Bereich des Studios ist das Rauchen untersagt.